TY - JOUR
T1 - Experimentation on Trial
T2 - Why Should One Take Part in Medical Research?
AU - Heyd, David
PY - 1996
Y1 - 1996
N2 - [Der Beitrag untersucht die Frage, ob und wie medizinische Versuche an Menschen aus der Sicht des einzelnen Teilnehmers gerechtfertigt werden können. Die Diskussion dieser Frage wird auf drei Ebenen geführt, die sich in einem Stufenverhältnis darstellen lassen, I. der Ebene der Zweckrationalität: Gibt es gute Gründe, und zwar durchaus des individuellen Eigennutzes, sich selbst für medizinische Versuche zur Verfügung zu stellen? II. der Ebene der Gerechtigkeit: Besteht eine Pflicht oder eine Verbindlichkeit zur Teilnahme an medizinischer Forschung? III. der Ebene der Tugend: Soll man zu dem auf lange Sicht angelegten Versuch beitragen, das medizinische Wissen und die Gesundheit der Menschen insgesamt zu fördern? Es wird gezeigt, daß das Argument der Zweckrationalität für eine mögliche Rechtfertigung nur von begrenzter Bedeutung ist. Denn viele Experimente dienen den Interessen des unmittelbaren Teilnehmers nachweislich in keiner Weise. Das Argument der Gerechtigkeit hat zwar eine etwas größere Kraft, weil Gerechtigkeit auf der Idee eines Gesellschaftsvertrags beruht, die über den Horizont individueller Klugheit hinausreicht. Da aber viele medizinische Experimente nur die Gesundheit zukünftiger Generationen fördern, ist die Bedingung der Gegenseitigkeit, die eine der Grundlagen des Gesellschaftsvertrags bildet, nicht erfüllt. Der dritte und letzte Grund für eine Teilnahme an medizinischer Forschung steht deshalb in enger Verbindung mit dem freiwilligen supererogatorischen Verhalten von Leuten, die durch den Wunsch motiviert sind, ohne Aussicht auf Gegenleistung zu einer höchst wertvollen Unternehmung etwas beizutragen. Die drei Arten von Gründen ergänzen sich mehr, als daß sie sich ausschließen. Ein mögliches Scheitern aller dieser Gründe könnte zu einer unerwünschten Kommerzialisierung der Teilnahme an medizinischen Experimenten führen.]
AB - [Der Beitrag untersucht die Frage, ob und wie medizinische Versuche an Menschen aus der Sicht des einzelnen Teilnehmers gerechtfertigt werden können. Die Diskussion dieser Frage wird auf drei Ebenen geführt, die sich in einem Stufenverhältnis darstellen lassen, I. der Ebene der Zweckrationalität: Gibt es gute Gründe, und zwar durchaus des individuellen Eigennutzes, sich selbst für medizinische Versuche zur Verfügung zu stellen? II. der Ebene der Gerechtigkeit: Besteht eine Pflicht oder eine Verbindlichkeit zur Teilnahme an medizinischer Forschung? III. der Ebene der Tugend: Soll man zu dem auf lange Sicht angelegten Versuch beitragen, das medizinische Wissen und die Gesundheit der Menschen insgesamt zu fördern? Es wird gezeigt, daß das Argument der Zweckrationalität für eine mögliche Rechtfertigung nur von begrenzter Bedeutung ist. Denn viele Experimente dienen den Interessen des unmittelbaren Teilnehmers nachweislich in keiner Weise. Das Argument der Gerechtigkeit hat zwar eine etwas größere Kraft, weil Gerechtigkeit auf der Idee eines Gesellschaftsvertrags beruht, die über den Horizont individueller Klugheit hinausreicht. Da aber viele medizinische Experimente nur die Gesundheit zukünftiger Generationen fördern, ist die Bedingung der Gegenseitigkeit, die eine der Grundlagen des Gesellschaftsvertrags bildet, nicht erfüllt. Der dritte und letzte Grund für eine Teilnahme an medizinischer Forschung steht deshalb in enger Verbindung mit dem freiwilligen supererogatorischen Verhalten von Leuten, die durch den Wunsch motiviert sind, ohne Aussicht auf Gegenleistung zu einer höchst wertvollen Unternehmung etwas beizutragen. Die drei Arten von Gründen ergänzen sich mehr, als daß sie sich ausschließen. Ein mögliches Scheitern aller dieser Gründe könnte zu einer unerwünschten Kommerzialisierung der Teilnahme an medizinischen Experimenten führen.]
M3 - ???researchoutput.researchoutputtypes.contributiontojournal.article???
SN - 0944-4610
VL - 4
SP - 189
EP - 204
JO - Jahrbuch für Recht und Ethik / Annual Review of Law and Ethics
JF - Jahrbuch für Recht und Ethik / Annual Review of Law and Ethics
ER -